1240 ff.). Mit Verfügung vom 28. September 2020 nahm die Verfahrensleitung Kenntnis vom Eingang der schriftlichen Begründung der Berufung, nahm und gab Kenntnis vom eingeholten Leumundsbericht der Kantonspolizei Zürich sowie vom Strafregisterauszug und gab dem Beschuldigten Gelegenheit, zum Leumundsbericht sowie zum Strafregisterauszug Stellung zu nehmen (pag. 1281 f.). Mit Stellungnahme vom 20. September 2020 (postalisch aufgegeben am 9. Oktober 2020 und eingegangen am 12. Oktober 2020) teilte Rechtsanwalt B.____