3. Berufung, Gang des oberinstanzlichen Verfahrens und Beweisergänzungen Am 5. Februar 2020 meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten form- und fristgerecht Berufung an gegen das besagte Urteil (pag. 1154). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien mit Verfügung vom 3. Juli 2020 zugestellt (pag. 1215 f.). Rechtsanwalt B.________ erklärte im Namen des Beschuldigten am 15. Juli 2020 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Schuldigsprechungen (pag. 1222 f.).