Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 800.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 21. März 2016, zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwei Tage festgesetzt wurde. Weiter wurden ihm die auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 750.00 sowie Gebühren des Gerichts (inkl. schriftlicher Begründung) von CHF 800.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1'550.00, zur Bezahlung auferlegt.