ZH und anderswo. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 800.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 21. März 2016, zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwei Tage festgesetzt wurde.