Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 17. Mai 2018 wurde die Untersuchung auf Unterlassung der Buchführung sowie auf den Zeitraum bis ca. 30. Oktober 2017 ausgedehnt (pag. 4). Mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich vom 27. Februar 2017 wurde Rechtsanwalt B.________ mit Wirkung ab 29. November 2016 als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt (pag. 901). Am 18. Dezember 2017 erhob Rechtsanwalt B.________ beim Obergericht des Kantons Bern Rechtsverzögerungsbeschwerde und stellte den Antrag, es sei die Kantonspolizei Bern resp.