ZH (pag. 2). Dies nachdem das Verfahren mit Übernahmeverfügung der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 16. Juni 2017 von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft ZH) übernommen und im Rahmen des Belastungsausgleichs zu Gunsten der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) zugeteilt wurde (pag. 1 und 11). Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 17. Mai 2018 wurde die Untersuchung auf Unterlassung der Buchführung sowie auf den Zeitraum bis ca. 30. Oktober 2017 ausgedehnt (pag. 4).