Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 13. Februar 2020 soweit in Rechtskraft erwachsen ist, als verfügt wurde, das Fahrrad (City-Bike, Marke BMC, schwarz) sei dem Berechtigten nach Eintritt der Rechtskraft zurückzugeben. II. A.________ wird schuldig erklärt der Hehlerei, begangen am 23. November 2018 in K.________, O.________strasse und in Anwendung der Artikel 34, 46 Abs. 2, 47, 160 Ziff. 1 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 StPO verurteilt 1. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend total CHF 1'800.00. 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'720.00.