oder Vergehen abzuhalten (S. 25 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 152 f.). Auf der anderen Seite verzichtete die Vorinstanz auf den Widerruf der im Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 60.00 und liess es bei einer Verwarnung bewenden (vorinstanzliches Urteil Ziff.