212, Frage 6). Diese Angabe bestätigte der Beschuldigte vor dem Berufungsgericht (pag. 228 Z. 30). Weiter gab er an, die Angaben im Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 1. März 2021 (pag. 214 f.) über die Höhe seines Einkommens entspreche seinem früheren Gehalt. Derzeit habe er infolge der Covid-19-Pandemie und der obligatorischen Geschäftsschliessung wirtschaftliche Schwierigkeiten (pag. 228 Z. 19 f.).