15.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren / Strafempfindlichkeit Im Verfahren verhielt sich der Beschuldigte korrekt und er hat sich seit Herbst 2018 nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Er bestreitet aber bis heute, dass er gewusst habe, dass es sich beim Fahrrad um Deliktsgut handelte. Er kann und will nicht verstehen, weshalb er derart hart und die Person, die ihm die Ware übergeben hat, nicht bestraft wird (vgl. Leumundsbericht vom 1. März 2021; pag. 212,