Gemäss Strafregisterauszug vom 19. März 2021 (pag. 220) wurde er am 13. April 2018 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Hehlerei (begangen am 21. Dezember 2016), wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln (begangen am 26. Dezember 2016) und wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln (begangen am 14. Februar 2018) zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 60.00 mit Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 800.00 verurteilt (BJS 17 8341; pag. 98). Die einschlägige Verurteilung wirkt sich leicht straferhöhend aus. 15.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren /