Fakultative Strafmilderungsgründe oder eine verminderte Schuldfähigkeit des Beschuldigten liegen nicht vor. Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral auf das Tatverschulden des Beschuldigten aus. 14.3 Fazit Tatkomponenten Aufgrund der gesamten Tatkomponenten und im Vergleich zum Referenzsachverhalt scheinen die von der Vorinstanz dafür veranschlagten 25 Tagessätze Geldstrafe auch der Kammer angemessen.