14. Tatkomponenten 14.1 Objektive Tatschwere Für die Bewertung der objektiven Tatschwere hat sich die Vorinstanz praxisgemäss an den Richtlinien über die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien, Stand 1. Januar 2020) orientiert. Im Vergleich zum dort umschriebenen Referenzsachverhalt,