11 an D.________ aber offensichtlich im Interesse des Vortäters vorgenommen wurde. Er erfolgte mit dessen – zumindest mutmasslichen – Einverständnis, hat dieser doch das BMC-Fahrrad gemäss erstelltem Sachverhalt für diesen Zweck zum Beschuldigten gebracht. Der Weiterverkauf stellt demnach eine rechtsgeschäftliche Übertragung in fremde Verfügungsgewalt dar. Die Tathandlung der Veräusserungshilfe ist gegeben. Der Inhalt des Inserats ist nicht genau bekannt. Aus der Chat-Kommunikation (pag.