Dennoch nahm der Beschuldigte, nachdem D.________ Interesse daran gezeigt hatte, das BMC- Fahrrad in sein Geschäft, verkaufte und übergab es diesem − ohne dass er die Papiere erhalten und für den Kaufgegenstand etwas bezahlt hätte und obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt bewusst sein musste, dass mit dem Fahrrad etwas nicht in Ordnung war − am 24. November 2018 gegen Barzahlung von CHF 400.00. III. Rechtliche Würdigung