Weil die nötigen Papiere fehlten, kam es nicht zum Kaufabschluss. Der Verkäufer liess das Fahrrad beim Beschuldigten zurück, erschien aber nicht mehr im Laden und konnte in der Folge auch nicht mehr kontaktiert werden. Infolge eines Missverständnisses zwischen dem Beschuldigten und seinem Kollegen I.________, hat letzterer am Abend vom 23. November 2018 das BMC-Fahrrad im Internet zum Verkauf inseriert, worauf D.________ noch am gleichen Abend mit diesem in Kontakt trat. Auch am nächsten Tag meldete sich «F.________» nicht beim Beschuldigten. Dennoch nahm der Beschuldigte, nachdem D.________