10.4 Beweisergebnis / erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet es als erwiesen, dass eine Person namens «F.________» das dem rechtmässigen Eigentümer zwischen dem 21. und 23. September 2018 in K.________ gestohlene Fahrrad BMC Alpenchallenge AC01 am 23. November 2018 in die Brockenstube des Beschuldigten brachte und es letzterem zum Kauf anbot. Es wurden Kaufverhandlungen geführt, die Preisvorstellungen lagen bei CHF 1'000.00 (Verkäufer) bzw. CHF 800.00 (Käufer). Weil die nötigen Papiere fehlten, kam es nicht zum Kaufabschluss.