_ sagte nämlich von Anfang an aus, es sei sowohl bei den Verhandlungen in der Chat-Kommunikation mit dem Dritten als auch im Geschäft des Beschuldigten um den Kauf des BMC-Fahrrades zum Preis von CHF 400.00 gegangen. Dass D.________ tatsächlich das BMC und nicht ein anderes Fahrrad am 23. November 2018 inseriert gesehen, daraufhin die Kommunikation per Chat aufgenommen und schliesslich die Fahrt zum Geschäft des Beschuldigten unternommen hat, zeigen seine glaubhaften Aussagen anlässlich der polizeilichen sowie vorinstanzlichen Einvernahmen vom 26. November 2018 bzw. 13. Februar 2020 (pag. 27, Frage 5; pag. 105 Z. 22 ff.).