6 henlassen» des BMC-Fahrrades und der Weitergabe an D.________ mehr als eine Woche, ohne dass er etwas von F.________ gehört hätte. Er konnte ihn angeblich auch nicht kontaktieren (pag. 22, Frage 9 und Frage 14). Im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung stellte der Beschuldigte dann klar, dass zwischen der Abgabe des BMC-Fahrrades durch «F.________» und dessen Übergabe an D.________ lediglich ein Tag vergangen sei (pag. 231 Z. 6 f. und 12 ff.). Während D.________ übers Wochenende ein schlechtes Gefühl bekam (ein Kollege habe ihm gesagt, dass der tiefe Kaufpreis fast nicht sein könne;