_» für die Kammer ein Gesicht erhalten hat – geht die Kammer schliesslich trotz anfänglicher Zweifel davon aus, dass der Beschuldige auf die von ihm beschriebene Weise in den Besitz des BMC-Fahrrades gelangt ist. Auch wenn letztlich davon auszugehen ist, dass «F.________» (bzw. die so genannte Person) existiert und dieser das Fahrrad tatsächlich einfach zurückliess (auch ihm kann es plötzlich einfach «zu heiss» geworden sein), wirft diese rätselhafte Vorgeschichte bereits einen Schatten auf das Aussageverhalten des Beschuldigten im Zusammenhang mit dem von ihm bestrittenen Verkauf des Fahrrades und dem Wissen