Eine solche Geschichte samt der Person von «F.________» kann schlicht auch einfach erfunden sein, um die eigene Rolle beim «Erwerb» eines «heissen» Gegenstandes herunterzuspielen. Zudem widersprach sich der Beschuldigte, wenn er zuerst vor der Polizei aussagte, er habe die Person nicht gekannt, er habe sie zum ersten Mal gesehen (pag. 22, Frage 15), in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung dann aber plötzlich von zwei Fahrrädern die Rede war, die «F.________» unter zwei Malen vorbeigebracht habe, zuerst ein Mountainbike, dann das BMC-Fahrrad. Er widersprach sich auch hinsichtlich der Daten (9. bzw. 16. November 2018, pag.