___“ mit einem BMC-Fahrrad zum Beschuldigten kam, diesem das Fahrrad verkaufen wollte und die beiden bereits Preisverhandlungen führten, welche dann aber abgebrochen wurden, weil der Beschuldigte Papiere verlangt hatte. Zudem ging die Vorinstanz davon aus, «F.________» habe das BMC-Fahrrad beim Beschuldigten gelassen, um die Papiere zu holen und sei danach nicht wieder zurückgekehrt. Obwohl die Person, die das Fahrrad im Internet zum Verkauf ausschrieb, gemäss dem von D.________ zu den Akten gegebenen Chat-Verkehr G.________ heisst (pag.