9. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt In Bezug auf den angeklagten Sachverhalt ist unbestritten, dass D.________ am 24. November 2018 das Geschäft des Beschuldigten (Brockenstube) aufsuchte, ihm in bar CHF 400.00 übergab und das fragliche Fahrrad (BMC Alpenchallenge