3 wird, kann auch dieser Punkt nicht in Rechtskraft erwachsen und es ist auch über die ganze Ziff. II., also Ziff. II.1. - 3. des erstinstanzlichen Urteils, neu zu befinden (pag. 119). In Rechtskraft erwachsen ist das Urteil somit einzig in Bezug auf die Verfügung, gemäss Ziff. III.1., wonach verfügt wurde, das Fahrrad (City-Bike, Marke BMC, schwarz) sei dem Berechtigten nach Eintritt der Rechtskraft zurückzugeben (pag. 120). Hinsichtlich der zu überprüfenden Punkte verfügt die Kammer über volle Kognition (Art. 398 Abs. 3 StPO).