4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 19. März 2021; pag. 220) sowie ein Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (beides datierend vom 1. März 2021, Posteingang 19. März 2021; pag. 210 ff.) eingeholt. Dem Bericht lagen überdies ein aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (datierend vom 1. März 2021; pag. 217 f.) sowie eine Auskunft über die Veranlagungsfaktoren der Steuerveranlagung 2019 bei (pag. 216).