2 3. Schriftliches Verfahren Weil sich der Beschuldigte zur Anfrage, ob er mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden sei, innert Frist nicht vernehmen liess, lud die Verfahrensleitung für den 23. April 2021 zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vor (pag. 196 ff.).