II.2. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 119) und auferlegte ihm die gesamten Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00. Weiter verfügte die Vorinstanz, das Fahrrad (City-Bike, Marke BMC, schwarz) werde dem Berechtigten nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückgegeben (Ziff. III.1. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 120).