auch im oberinstanzlichen Verfahren zurückgreifen. Der gebotene Aufwand für das Verfahren vor dem Obergericht hielt sich damit in Grenzen. Der Posten «Aktenstudium, Vorbereitung HV, Plädoyer» ist folglich um 8 Stunden auf 5 Stunden zu kürzen. Gesamthaft wird Fürsprecher B.________ somit für seinen Aufwand im Berufungsverfahren für 15 Stunden entschädigt. Darüber hinaus gibt die Honorarnote vom 11. Mai 2021 zu keinen Bemerkungen Anlass. IV. Weiter wird verfügt: