Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: nachforderbarer Betrag CHF 0.00 Leistungen ab 1.1.2018 Stunden Satz amtliche Entschädigung 15.00 200.00 CHF 3'000.00 Reisezuschlag CHF