volles Honorar A.________ hat dem Kanton Bern die für das200.00 CHF 9'100.00 erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Reisezuschlag Entschädigung von insgesamt CHF 10'244.40 zurückzuzahlen. CHF 0.00 Fürsprecher Auslagen MWSt-pflichtig CHF 412.00 B.________ verzichtet auf die Erstattung der Differenz zwischen der amtlichen Ent- Mehrwertsteuer schädigung und dem 7.7% auf CHF vollen Honorar 9'512.00 (Art.