das Betäubungsmittelgesetz infolge Konsums einer unbestimmten Menge Heroin, Kokain, Marihuana, Haschisch und anderen Betäubungsmitteln in der Zeit von Januar bis März 2018 sowie von Mai 2019 bis am 12. Juli 2019 verurteilt. Dem erstinstanzlichen Urteil lässt sich nicht entnehmen in welcher Menge und Häufigkeit der Beschuldigte Drogen konsumierte. Das konkrete Verschulden lässt sich damit nur schwer bestimmen. Aufgrund der schlechten finanziellen Verhältnissen erscheint der Kammer eine Busse in der Höhe von CHF 300.00, wie von der Vorinstanz ausgesprochen, trotz der Annahme eines regelmässigen Konsums, als angemessen.