Die Kammer kommt, ausgehend von den VBRS-Richtlinien, zum gleichen Ergebnis wie die Vorinstanz. Für einen Normalfall eines Drogenkonsums – welcher gemäss den VBRS-Richtlinien bei erstmaliger Widerhandlung, Bagatellfällen, geringem Verschulden und bei Konsum während kurzer Zeitspannen gegeben ist – von harten Drogen sehen die VBRS-Richtlinien eine Referenzbusse ab CHF 200.00 vor, wobei im Falle eines Rückfalls die Busse je nach Verschulden und finanziellen Verhältnissen angemessen zu erhöhen ist und bei sehr häufigem Rückfall das Ausfällen einer Gesamtstrafe empfohlen wird (S. 25).