Familiär pflegt der Beschuldigte den Kontakt zu seiner Mutter (vgl. pag. 1001 Z. 27 und 30- 33) und zu einem seiner Brüder (vgl. Leumundsbericht vom 20. April 2021; pag. 984). Zu seiner Tochter hingegen hat er zur Zeit keinen Kontakt mehr (pag. 1002 Z. 25 und 28 f.). Der Beschuldigte war jahrelang alkohol- und drogensüchtig. Angesichts der wiederholten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (gemäss Strafregisterauszug vom 26. April 2021; pag. 988 ff.) haben die in der Vergangenheit gerichtlich angeordnete stationären Therapien nicht geholfen.