17. Täterkomponenten 17.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die persönlichen Verhältnisse des heute 51-jährigen Beschuldigten sind wie auch sein Vorleben unbeständig. Seit seinem 20. Lebensjahr arbeitet der Beschuldigte lediglich teilweise temporär. Derzeit wird er durch die Gemeinde AE.________ mit monatlich CHF 960.00 Sozialhilfe unterstützt (vgl. Leumundsbericht vom 20. April 2021; pag. 983 f.). Gemäss vorinstanzlicher Beweiserhebung ist der Beschuldigte im sechsstelligen Bereich verschuldet, vorwiegend durch Gerichtskosten (vgl. S. 43 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;