Entsprechend wird die Strafe für diese Sachbeschädigung auf eine Freiheitsstrafe von 4 ½ Monaten (asperiert 1 Monat und 15 Tage) festgesetzt. Für die darauffolgenden zwei Sachschäden in der Höhe von CHF 2'500.00 bzw. CHF 2'000.00 erachtet die Kammer eine Freiheitsstrafe von jeweils 1 ½ Monaten (asperiert jeweils 15 Tage) für gerechtfertigt.