Im Vergleich zu diesem Referenzsachverhalt ist die Schadenshöhe bei der Mehrheit der in casu zu beurteilenden Sachbeschädigungen um ein mehrfaches grösser. Aufgrund des engen Sachzusammenhangs der Sachbeschädigung zum bereits sanktionierten Diebstahl ist praxisgemäss auf einen tieferen Asperationszuschlag zu erkennen.