Der Beschuldigte handelte erneut vorsätzlich. Insgesamt fallen die Sachbeschädigungen in der Bemessung der Gesamtstrafe verschuldensmässig nicht sehr stark ins Gewicht. Es ist von einem leichten Verschulden auszugehen. Gemäss den VBRS-Richtlinien ist bei einem Referenzsachverhalt mit einer Schadenshöhe von CHF 300.00 eine Bestrafung mit 15 Strafeinheiten gerechtfertigt (S. 47). Im Vergleich zu diesem Referenzsachverhalt ist die Schadenshöhe bei der Mehrheit der in casu zu beurteilenden Sachbeschädigungen um ein mehrfaches grösser.