19 CHF 21'000.00, was im Rahmen der gewerbsmässigen Delinquenz als eher tief zu bezeichnen ist. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs wiegt damit leicht. Es ist somit auch von einem leichten Tatverschulden des Beschuldigten auszugehen. Art und Weise der Tatbegehung / Verwerflichkeit Der Deliktsbetrag gründet auf 21 Diebstähle, teilweise Versuche dazu, die der Beschuldigte innerhalb rund zweier Monate (25. Januar - 29. März 2018) und damit regelmässig beging, was von einer recht erheblichen kriminellen Energie zeugt.