10. Diebstahl nach Art. 139 Ziff. 1 und 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) Was die rechtliche Würdigung der im Vordergrund stehenden Einbruchdiebstähle anbelangt, kann vorab auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 30 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 929 ff.). Dass das Qualifikationsmerkmal der Gewerbsmässigkeit bei vorliegender Diebstahlserie erfüllt ist, ist offenkundig und wird auch von der Verteidigung nicht in Frage gestellt. Präzisierend ist indessen festzuhalten, dass es bei den Einbrüchen gemäss Ziff. I. 1.5, 1.6, 1.9, 1.11 und 1.14 der Anklageschrift (pag.