Ergänzt sei vorliegend, dass der Beschuldigte bereits im Verfahren PEN 16 1103 wegen der Wegnahme von Schlüsseln vom Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilt worden ist. Dieses Verfahren zeigt denn auch die Motivation des Beschuldigten für die Wegnahme von Schlüsseln auf. So beschreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift vom 28. Dezember 2016 – gestützt auf welche der Beschuldigte mit Urteil vom 17. März 2017 verurteilt wurde − unter der Ziff. I. 1.10, dass der Beschuldigte mit Hilfe der entwendeten Schlüssel Korpusse, Schlüsseltresore und Behältnisse aufgebrochen hat (vgl. Anklageschrift vom 28. Dezember 2016 Ziff.