13 der Anhaltung einen «Bunker glüpft» (Anm.: ein Versteck geplündert) und dabei den Rucksack gestohlen zu haben (pag. 1005 Z. 30-32). Angesichts dessen, dass der Beschuldigte anlässlich der Kontrolle durch die Bahnpolizei (pag. 161) den Rucksack am 9. April 2018 auf sich getragen hat (pag. 1 und 162), resp. der Rucksack auf Mann war (pag. 3) sowie vor dem Hintergrund, dass die Lage zum Anhaltezeitpunkt am Bahnhof AE.