12 zu seiner Entlastung vorgebracht hätte. Für die Kammer ist offensichtlich, dass der Beschuldigte seinen Drogenkonsum sowie seinen Lebensunterhalt auf der Flucht selber finanzierte, was für seine Täterschaft bei den Einbruchdiebstählen spricht. 9.5 Zuordnung Rucksack Der Beschuldigte bestreitet den Besitz des Rucksackes, welcher im Rahmen seiner Anhaltung am 9. April 2018 sichergestellt wurde.