Die Kammer kann sich nicht erklären, woher diese angebliche Drittperson oder eine andere diverse Gegenstände des Beschuldigten wie Mützen, Handschuhe und Werkzeuge hätte auftreiben sollen. Es will auch nicht einleuchten, dass Kollegen den Beschuldigten bei sich aufgenommen, gratis mit vielen Drogen ausgehalten, von ihm Werkzeuge, Handschuhe und Mützen für Einbrüche ausgelehnt und diese dann regelmässig an Tatorten verloren haben (pag. 73 Z. 1484 und 1487, pag. 870