Warum jemand so dreist sein sollte und diverse falsche DNA-Fährten gegen den Beschuldigten hätte legen sollen, bleibt gänzlich im Dunkeln. Auch der durch den Beschuldigten oberinstanzlich neu vorgebrachte Verdacht, dass ein Mann aus Eifersucht − weil er (Anm.: der Beschuldigte) bei dessen Freundin «gescharrt» habe − die falschen Fährten gelegt haben soll (pag. 1005 Z. 26 ff., pag. 1006 Z. 6 ff.), überzeugt nicht. Die Kammer kann sich nicht erklären, woher diese angebliche Drittperson oder eine andere diverse Gegenstände des Beschuldigten wie Mützen, Handschuhe und Werkzeuge hätte auftreiben sollen.