9. Beweiswürdigung der Kammer 9.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 8 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 907 ff.). 9.2 Aussageverhalten des Beschuldigten Der Beschuldigte wollte zu Beginn des Strafverfahrens keine strafbaren Handlungen begangen haben und stritt auch ab, den Einbruchdiebstahl vom 1./2. März 2018 in die Geschäftsräumlichkeiten der Q.________ (Stiftung) begangen zu haben.