Ferner wird ihm Sachbeschädigung in 20 Fällen, Hausfriedensbruch, teilweise versucht, in 19 Fällen sowie betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage in zwei Fällen und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen, zur Last gelegt. Wie vorgenannt ist der Tatkomplex gemäss den Ziffern I. 1.10, 2.10, 3.9 (Einbruchdiebstahl vom 1./2. März 2018 zum Nachteil der Q.________ (Stiftung)) der Anklageschrift sowie derjenige nach den Ziffern I. 1.19, 2.19, 3.18 (Einbruchdiebstahl vom 21./22. März 2018 zum Nachteil der AA.__