3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein Strafregisterauszug (datierend vom 26. April 2021, pag. 988 ff.) und ein Leumundsbericht (datierend vom 20. April 2021, pag. 983 ff.) samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 19. April 2021, pag. 986 f.; Posteingang 26. April 2021) über den Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 11./12. Mai 2021 wurde der Beschuldigte befragt (pag. 1001 ff.). Die von Fürsprecher B.______