74 - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht [WSG 14 7 vom 30. Juni 2014] (Nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde unter Rücksendung der edierten Akten) - der KESB Oberaargau (Dispositiv vor Eintritt der Rechtskraft; Art. 75 Abs. 2 StPO i.V.m. Art. 390 ff. ZGB)