Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 8’898.95. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 8'898.95 im Umfang von 9/10, ausmachend CHF 8'009.05 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, sich belaufend auf CHF 1'814.75, ebenfalls im Umfang von 9/10, ausmachend CHF 1'633.30, zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art.