__ einen Betrag von CHF 450.00 (Schadenersatz) zu schulden; 1.20. dem Straf- und Zivilkläger O.________ einen Betrag von CHF 450.00 (Schadenersatz) zu schulden. 2. Soweit weitergehend die Zivilklagen (darüberhinausgehender Schadenersatz und Genugtuung) abgewiesen wurden. 3. Für den Zivilpunkt keine Kosten ausgeschieden und keine Entschädigungen gesprochen wurden. II.